
Der richtige Versicherungsschutz.
Braucht mein Babysitter eine Haftpflichtversicherung?
Haftpflichtversicherung ist für Babysitter sehr zu empfehlen. Diese deckt Schäden ab, die während der Betreuung entstehen können, beispielsweise, wenn versehentlich etwas im Haushalt der Familie beschädigt wird. Bei minderjährigen Babysittern sind sie in der Regel über die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern abgesichert. Babysitter über 18 Jahre sollten jedoch eine eigene Versicherung abschließen und darauf achten, dass diese auch die Betreuung von Kindern abdeckt.
Was passiert, wenn das Kind beim Babysitten verletzt wird?
Falls sich das betreute Kind beim Babysitten verletzt, kann die Haftpflichtversicherung des Babysitters greifen – sofern diese auch Personen- und nicht nur Sachschäden abdeckt. Es ist jedoch ratsam, dass die Eltern eine private Unfallversicherung für das Kind abschließen, da die gesetzliche Unfallversicherung nur während des Schul- oder Kita-Besuchs greift. Eine private Unfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz, insbesondere in Situationen außerhalb dieser Einrichtungen.
Wie ist ein Babysitter bei Unfällen während der Arbeit geschützt?
Babysitter, die fest angestellt oder auf Minijob-Basis arbeiten, sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese deckt Unfälle während der Betreuung sowie auf dem Weg zum und vom Arbeitsort ab. Freiberufliche Babysitter hingegen benötigen eine private Unfallversicherung, um bei Arbeitsunfällen geschützt zu sein. Mehr Infos zur Unfallversicherung kannst du bei Clark nachschauen.
Muss die Familie den Babysitter versichern?
Wenn der Babysitter auf Minijob-Basis arbeitet, kann die Familie ihn über den „Haushaltsscheck“ der Minijob-Zentrale anmelden, was Sozialversicherungen wie die Unfallversicherung einschließt. Für selbstständig tätige Babysitter ist hingegen der eigene Abschluss einer Unfallversicherung erforderlich.